Kinderanmeldung

KINDERANMELDUNG

Die reguläre Anmeldezeit für das Kindergartenjahr 2027/2028 findet im Zeitraum 01.01.2027 bis 28.02.2027 statt.

Eine Anmeldung ist auch außerhalb dieses Zeitraums möglich. Sollte in einer der drei Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde kein Betreuungsplatz verfügbar sein, wird Ihr Kind von der Gemeinde auf die zentrale Warteliste aufgenommen.

Wichtig: Auch wenn Ihr Kind bereits außerhalb des offiziellen Anmeldezeitraums auf der Warteliste steht, ist eine erneute Anmeldung im nächsten offiziellen Anmeldezeitraum erforderlich. Nur so kann Ihr Kind bei der Platzvergabe für das kommende Kindergartenjahr berücksichtigt werden.

Aufnahmekriterien der Einrichtungen Haus für Kinder St. Rupert – Söllhuben
Prioritäten für die Krippenkinder im Alter von 1-3 Jahren (Krippe)
  1. Einzugsgebiet Riedering 
  2. Betriebserlaubnis laut Landratsamt & betriebswirtschaftliche Gründe
  3. Wechsel der Kinder zwischen den Einrichtungen Moosen, Söllhuben und Riedering
  4. Geschwisterkind und absteigendes Alter der Kinder (wobei Kinder im Vorschulalter dringend aufgenommen werden müssen)
  5. Berufstätigkeit beider Eltern mit Nachweis von der Arbeitsstelle
  1. Einzugsgebiet Riedering
  2. Betriebserlaubnis laut Landratsamt & betriebswirtschaftliche Gründe
  3. Wechsel der Krippenkinder in den Kindergarten
  4. Wechsel der Kinder zwischen den Einrichtungen Moosen, Söllhuben und Riedering
  5. Geschwisterkind und absteigendes Alter der Kinder (wobei Kinder im Vorschulalter zwingend aufgenommen werden müssen)
  6. Berufstätigkeit beider Eltern mit Nachweis von der Arbeitsstelle
  • Die Aufnahme der Kinder ist immer an Personalstand bzw. Personalgewinnung gekoppelt.
  • Kinder haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Einrichtung oder Gruppe.
  • Die Gruppeneinteilung bzw. Gruppenwechsel von Krippe- und Mischgruppe in die Kindergartengruppen erfolgt in Absprache der Leitungsteam und den pädagogischen Personal.
  • Bei einer Anmeldung in mehreren Einrichtungen, obliegt die Entscheidung den Leitungen der jeweiligen Einrichtung in Absprache mit der Gemeinde Riedering.
  • Geschwisterkinder können in einer Gruppe betreut werden, in der Regel wäre es besser, Geschwisterkinder aufgrund der eigener Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit und für ein eigenes soziales Umfeld stark zu machen, zu trennen.
  • Die Aufnahme in der Krippe erfolgt ab dem Monat des vollendeten ersten Lebensjahr.
  • Bei Aufnahme unter dem Jahr, gibt die Leitung den Aufnahmezeitpunkt vor.