Anmeldung - KindergartenAngaben zum KindAngaben zur FamilieBetreuung & BezahlungAnmeldende PersonVornameNachnameE-MailAngaben zum KindVornameNachnameGeschlecht- Auswählen -männlichweiblichdiversGeburtsdatumGeburtsortStraßeHausnummerPostleitzahlOrtStaatsangehörigkeitBereits besuchte EinrichtungenKonfessiongewünschtes AufnahmedatumGesundheitliche Angaben zum KindDie Anforderungen gemäß §20 Abs. 9 IfSG zum Masernschutz sind erfüllt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr, die in Kindertagseinrichtungen (Gemeinschaftseinrichtungen nach §33 IfSG) ab 1. März 2020 neu aufgenommen werden, einen ausreichenden Masern-Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern vorweisen müssen. Sollte der Nachweis nicht vorliegen, dürfen wir Ihr Kind nicht betreuen, auch wenn es einen unterschriebenen Betreuungsvertrag gibt. Bitte teilen sie und mit ob das Kind gegen Masern geimpft / imunisiert wurde.HausarztKrankenkasseDatum der letzten TetanusimpfungDas Kind wurde gegen Masern geimpft/immunisiert? Ja NeinAlle altersgemäßen Früherkennungsuntersuchungen sind beim Kinderarzt durchgeführt und können nachgewiesen werden Ja NeinDas Kind bedarf auf Grund einer bestehenden körperlichen / seelischen Behinderung einer besonderen Förderung in der Kindertagesstätte oder es besteht Förderbedarf in einem bestimmten Entwicklungsbereich Ja NeinGesundheitliche Besonderheiten/AllergienWeitere freiwillige Angaben zur Betreuung:ZurückWeiterAngaben zu den Eltern / ErziehungsberechtigtenZur Vorbereitung eines Betreuungsvertrages benötigen wir die vollständigen Angaben aller Erziehungsberechtigten.Wie viele Personen sind erziehungsberechtigt? 1 Person 2 PersonenAngaben Person 1Personenberechtigt? Mutter VaterErziehungsberechtigt? Ja NeinVornameNachnameStraßeHausnummerPostleitzahlOrtGeburtsdatumFamilienstand- Auswählen -verheiratetgerannt lebendgeschiedenalleinerziehendzusammenlebendKonfessionStaatsangehörigkeitE-MailTelefon PrivatTelefon MobilTelefon ArbeitHerkunftsnationBerufArbeitgeberAngaben Person 2Personenberechtigt? Mutter VaterErziehungsberechtigt? Ja NeinVornameNachnameStraßeHausnummerPostleitzahlOrtGeburtsdatumFamilienstand- Auswählen -verheiratetgerannt lebendgeschiedenalleinerziehendzusammenlebendKonfessionStaatsangehörigkeitE-MailTelefon PrivatTelefon MobilTelefon ArbeitHerkunftsnationBerufArbeitgeberAbholberechtigte PersonenName - Adresse - Art der Beziehung (z.B.: Tante) - TelefonnumerAngaben zu GeschwisternAnzahl der Geschwister- Auswählen -keine1234ZurückWeiterGewünschte Betreuungszeiten - KindergartenDer Elternbeitrag Kindergarten (Grundbeitrag) ist in Abhängigkeit der Buchungszeitkategorie (bezogen auf den Tagesdurchschnitt einer 5-Tage-Woche) gestaffelt und beträgt monatlich für 12 Monate: (Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, und wird bis zur Einschulung gezahlt, ab 01.09. AVBayKiBiG § 21) Unter Vorbehalt einer geringfügigen Erhöhung für das nächste Kita-Jahr. Das Spielgeld beträgt pro Monat 7,00 € und wird mit dem monatlichen Beitrag abgebucht. Frühstück pro Monat 5,00 €. Das Mittagessen muss monatlich bestellt werden bzw. jährlich, und wird monatlich abgebucht. Mittagessen: 1x pro Woche Mittagessen (4x im Monat) 16,80 € 2x pro Woche Mittagessen (8x im Monat)) 33,60 € 3x pro Woche Mittagessen (12x im Monat) 50,40 € 4x pro Woche Mittagessen (16x im Monat) 67,20 € 5x pro Woche Mittagessen (20x im Monat) 84,00 € Sollte Ihr Kind am Mittagessen teilnehmen ist an diesem Tag eine Buchungszeit bis mindestens 13.00 Uhr nötig. Sie können innerhalb unserer Öffnungszeiten buchen:Montag, Dienstag, Freitag: 7:00 Uhr bis 14.00 UhrMittwoch, Donnerstag: 7:00 Uhr bis 15.30 Uhr Bitte beachten Sie unsere Kernzeiten Kindergarten und die Mindestbuchungszeiten:Bitte buchen Sie in Halbstundenschritten. Die Mindestbuchungszeit ist von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr. Da die differenzierte pädagogische Arbeit mit den Kindern einen verlässlichen Zeitrahmen benötigt, sollen bis spätestens 8.15 Uhr alle Kinder in den jeweiligen Gruppen sein. Über die Mindestbuchungszeit hinaus können Sie jeden Tag variabel buchen, ganz nach ihren Bedürfnissen. Bitte beachten Sie, dass das Bringen und Abholen in die Buchungszeit fällt. Sie können das Haus erst ab der gebuchten Zeit betreten und müssen das Haus bis zum Ende ihrer Buchungszeit verlassen haben. Planen Sie deshalb 15min vor Ablauf der Buchungszeit ein Ihr Kind abzuholen, damit eine Übergabe zwischen Personal und Eltern stattfinden kann.Buchungszeiten & Beiträge 2026/27- Auswählen -von mehr als vier bis einschließlich fünf Stunden 32,20 € monatl.von mehr als fünf bis einschließlich sechs Stunden 45,50 € monatl.von mehr als sechs bis einschließlich sieben Stunden 58,80 € monatl.von mehr als sieben bis einschließlich acht Stunden 72,10 € monatl.von mehr als acht bis einschließlich neun Stunden 85,40 € monatl.von mehr als neun bis einschließlich zehn Stunden 98,70 € monatl.Montag von- Auswählen -7:00 Uhr7:30 Uhr8:00 UhrMontag bis- Auswählen -12:30 Uhr13:00 Uhr13:30 Uhr14:00 UhrMittagessen Teilnahme MittagessenDienstag von- Auswählen -7:00 Uhr7:30 Uhr8:00 UhrDienstag bis- Auswählen -12:30 Uhr13:00 Uhr13:30 Uhr14:00 Uhr Teilnahme MittagessenMittwoch von- Auswählen -7:00 Uhr7:30 Uhr8:00 UhrMittwoch bis- Auswählen -12:30 Uhr13:00 Uhr13:30 Uhr14:00 Uhr14:30 Uhr15:00 Uhr15:30 Uhr Teilnahme MittagessenDonnerstag von- Auswählen -7:00 Uhr7:30 Uhr8:00 UhrDonnerstag bis- Auswählen -12:30 Uhr13:00 Uhr13:30 Uhr14:00 Uhr14:30 Uhr15:00 Uhr15:30 Uhr Teilnahme MittagessenFreitag von- Auswählen -7:00 Uhr7:30 Uhr8:00 UhrFreitag bis- Auswählen -12:30 Uhr13:00 Uhr13:30 Uhr14:00 Uhr Teilnahme MittagessenAngaben zum BeitragszahlerIBANBICKontonummerKontoinhaberWeitere KinderhäuserLiebe Eltern, falls wir Ihnen in unserem Haus für Kinder keinen Betreuungsplatz für Ihr Kind anbieten können haben wir eventuell die Möglichkeit Ihnen einen Platz in unserem Haus für Kinder Maria Himmelfahrt in Riedering oder im katholischen Kindergarten St. Anna in Moosen anzubieten. Bitte teilen Sie uns mit welche Einrichtung sie bevorzugen würden:Bevorzugte Wahl1Haus für Kinder Maria Himmelfahrt - Riedering⋮2Haus für Kinder St. Anna - Moosen⋮Wünsche und AnregungenHaben Sie noch weitere Informationen, Wünsche oder Anregungen die Sie uns mitteilen möchten ?Weitere Informationen, Wünsche oder Anregungen Ein Anspruch auf Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung entsteht erst mit Abschluss eines Bildungs- und Betreuungsvertrages zwischen den Eltern/Personenberechtigten und dem Träger der Einrichtung. Es wird darauf hingewiesen, dass es zum gesetzlichen Schutzauftrag des Trägers der Kindertageseinrichtung bzw. des betreuenden ‚Fachpersonals zählt, sich bereits zu Beginn des Besuchs der Einrichtung Kenntnis über den Entwicklungsstand des Kindes zu verschaffen und darauf hinzuwirken, dass das Kind die notwendige Früherkennungsuntersuchung wahrnimmt. Dies ist Voraussetzung für eine individuelle Förderung des Kindes. Aus diesem Grund sind Träger bzw. beauftragtes Fachpersonal verpflichtet, sich bei Aufnahme die Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung von den Eltern/Personensorge-berechtigten nachweisen zu lassen. Zurück Absenden